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Infokasten: Label für Lüftung |
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Köln/Bietigheim-Bissingen im Dezember 2015. Ab 1.1.2016 gibt es für Wohnungslüftungsgeräte ein Energieeffizienzlabel, wie man es z.B. von Kühlschränken oder Fernsehern kennt. Es klebt auf allen zentralen und dezentralen Wohnungslüftungsgeräten oder liegt deren Verpackung bei. Dies gilt für die relevanten Leistungsklassen im privaten Wohnbau bis zu 1.000 m³/h Luftförderung – Geräte ohne Wärmerückgewinnung unter 30 Watt Leistungsaufnahme, kurz Toilettenlüfter, erhalten keine Kennzeichnung. Die niedrigste Einstufungsklasse „G“ ist die „Energieeffizienz“ des gleichwertigen Fensterlüftens bzgl. Wärmeverlusten. Die höchste Stufe A+ bedeutet Primärenergieeinsparung von mehr als 42 kW/h im Jahr pro Quadratmeter (nicht zu verwechseln mit Heizenergie oder Energiekosten). Der Stromaufwand für die Ventilatoren ist bei dieser Betrachtung bereits mit der Einsparung der Heizenergie verrechnet. Zudem zeigt das Label die maximale stündliche Luftfördermenge an sowie die Lautstärke des Lüftungsgeräts im Aufstellraum. Zu beachten ist, dass die angegebenen Schalleistungspegel nicht den zu erwartenden Werten im Wohnbereich entsprechen und nur als Vergleichsgröße innerhalb einer Geräteklasse (raumweise oder zentral) dienen. Die Realwerte im Wohnbereich hängen von vielen Bau- und Konstruktionsfaktoren ab. Welche Geräteklasse für ein Bauvorhaben am sinnvollsten ist, sollte trotz Label der Fachmann klären: Je nach Anforderungen bzgl. Energierückgewinnung, Montageaufwand und Investitionsvermögen kann dieser das passendste Preis-Leistungs-Verhältnis ermitteln und eine abschließende energetische Bewertung der einzelnen Systeme für ein spezifisches Bauvorhaben ist nur durch einen Gebäudeenergieausweis möglich. |
BDH Energielabel KWL 300dpi.jpg |
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